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   RG, 21.02.1924 - IV 274/23   

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https://dejure.org/1924,613
RG, 21.02.1924 - IV 274/23 (https://dejure.org/1924,613)
RG, Entscheidung vom 21.02.1924 - IV 274/23 (https://dejure.org/1924,613)
RG, Entscheidung vom 21. Februar 1924 - IV 274/23 (https://dejure.org/1924,613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann Aufwertung verlangt werden, wenn in einem Testament von 1919 einem der Miterben das Recht vermacht ist, Grundstücke zum Preise von 50000 M zu übernehmen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 108, 83
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.02.1968 - III ZR 196/65

    Anfechtung des Testaments - Irrtum über Entwicklung der Grundstückspreise -

    Allerdings hat das Reichsgericht in der von der Revision angeführten Entscheidung (RGZ 108, 83, 85) den genügenden Ausdruck eines solchen Willens in der Bestimmung des Abfindungsbetrages erblickt und dies aus den Umständen der entschiedenen Sache begründet, weil es sicher nicht dem Willen des Erblassers entsprochen habe, daß die Miterben sich bei einer so umstürzenden Geldentwertung, wie sie nach dem Erbfall (Ende November 1919) eingetreten sei, mit einem Betrage begnügen sollten, der vielleicht einem "Nichts" gleichkomme.

    Wenn die Revision sich weiter darauf beruft, daß auch im Rahmen eines Übernahmeverhältnisses der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu gelten habe, so ist dies zwar richtig (RGZ 108, 83, 86), jedoch bleibt die Revision die Darlegung von Umständen schuldig, aus denen sich ein treuwidriges Verhalten der Klägerin ergeben soll.

    Denn abgesehen davon, daß die Steigerung der Grundstückspreise seit 1956 in ihren Auswirkungen nicht annähernd den in der Rechtsprechung behandelten Fällen einer "grundlegenden" Änderung der Verhältnisse - wie Revolution, Kriegszerstörungen (OGHZ 1, 156), Geldentwertung (RGZ 108, 83), Änderung des bäuerlichen Erbrechts (LM zu BGB § 2078 Nr. 3) - entspricht, fehlt es hier an jedem Anhalt dafür, daß die Erblasserin bei der Bestimmung des Übernahmepreises irrige Vorstellungen oder Erwartungen wirklich gehabt hätte (vgl. LM zu BGB § 2078 Nr. 8).

  • BGH, 25.11.1992 - IV ZR 147/91

    Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Vermächtniserfüllung

    Dementsprechend hat es auch das Reichsgericht in RGZ 108, 83, 85 für richtig gehalten, im Zusammenhang mit dem grundstürzenden Währungsverfall nach dem ersten Weltkrieg eine Teilungsanordnung und ein damit zusammenhängendes mögliches Vorausvermächtnis mit Hilfe einer ergänzenden Auslegung an die neuen Verhältnisse anzupassen.
  • BGH, 25.05.1960 - V ZR 57/59
    Für die neue Beweitung ist dann der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Vermächtnisnehmer das ihm im Testament Zugewendete â- in die Hand bekommt, die Vermächtnisforderung durch Erfüllung untergeht (RGRK BGB 10. Aufl. § 2174 Anm. 5; Stau dinger aaO Vorbemerkung vor § 2174 Randnote 13 Abs« 2; RGZ 108, 83; RG JW 1925, 359; Planck, Erbrecht, 4> Auflage Vorbemerkung 3 vor $ 2146 S.531; OLG Bamberg BayZ 1925, 294).
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